AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungs- und Dolmetscherdienstleistungen des „Übersetzungsbüros & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“

Soweit das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“, Ebertallee 76, 06846 Dessau/Anhalt mit schriftlichen Übersetzungen oder dem Dolmetschen beauftragt wird, gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart.

I. Art und Umfang der Leistungen

1.
Wird das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ mit Übersetzungen beauftragt, hat das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ aus einem schriftlichen Ausgangssprachentext einen schriftlichen Zielsprachentext unter Berücksichtigung des Aussagegehaltes, der grammatischen und stilistischen Norm des Zielsprachentextes und ohne Informationsverlust herzustellen. Die Struktur des Ausgangssprachentextes (Absätze, Einrückungen, Überschriften, Blatteinteilungen etc.) ist dabei zu berücksichtigen. Der Auftraggeber ist berechtigt im Einzelfall besondere Weisungen hinsichtlich der Ausführung der Übersetzungen in schriftlicher Form zu erteilen.

2.
Wird das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ mit Dolmetschleistungen betraut, hat das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ aus einem mündlichen Ausgangssprachentext einen mündlichen Zielsprachentext unter Berücksichtigung des Aussagegehaltes, der grammatischen und stilistischen Norm des Zielsprachentextes und ohne Informationsverlust, ggf. in zwei Sprachrichtungen, wiederzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt im Einzelfall besondere Weisungen hinsichtlich der Ausführung der Übersetzungen zu erteilen.

3.
Das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ ist berechtigt, sämtliche Leistungen selbst oder durch beauftragte Dritte zu erbringen. Das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ wird sowohl Übersetzungen als auch das Dolmetschen unter Achtung der berufsüblichen Sorgfalt und im Einklang mit den beruflichen Standards erbringen oder erbringen lassen.

II. Informationspflicht des Auftraggebers

1.
Der Auftraggeber ist bei Auftragserteilung verpflichtet anzugeben, zu welchem Zweck er die Übersetzungen/Dolmetschleistungen verwenden will. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung für Zwecke der Veröffentlichung und Werbung, für rechtliche Zwecke oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den damit befassten Übersetzer von Bedeutung ist. Verwendet der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck als den angegebenen, bestehen Schadensersatzansprüche gegen das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ nicht.

2.
Ergibt sich für das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ nach den Angaben des Auftraggebers ein Interessenkonflikt (insbesondere, wenn das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ in der gleichen Angelegenheit bereits für Geschäftspartner des Auftraggebers tätig ist), wird das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ den Auftraggeber unverzüglich informieren. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, unter Erstattung der bislang angefallenen Aufwendungen vom Vertrag zurückzutreten.

III. Vergütung

1.
Übersetzungsleistungen werden in der Regel nach Zeilen vergütet. Handelt es sich um Dokumente (Zeugnisse, Urkunden etc.) kann die Vergütung nach Seiten erfolgen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den Anforderungen und Schwierigkeiten des Übersetzungsauftrags nach Maßgabe der aktuellen Preisliste.

Das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ ist berechtigt, innerhalb des durch die Preisliste vorgegebenen Rahmens das zur Anwendung kommende Honorar gemäß §315 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen. Erfolgt eine Vergütung nach Seiten, sieht das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ als Mindesthonorar stets das Honorar für eine Seite zu. Vom „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ erteilte Kostenvoranschläge sind nur in Schriftform und nur dann verbindlich, wenn das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ zuvor der zu übersetzende Text zur Verfügung gestellt wurde.

Als Zeile gilt die Standardzeile gemäß §17 Abs. 4 ZSEG in der jeweils geltenden Fassung und als Seite das Format DIN A 4 mit ca. 25 Schreibmaschinenzeilen als vereinbart.

Das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ hat die Übersetzungen maschinenschriftlich und in einer Ausfertigung auszuhändigen, sofern nichts anders vereinbart ist. Wünscht der Auftraggeber zusätzliche Ausfertigungen, steht dem „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ eine Vergütung von € 1 für jede zusätzliche Seite zu. Besteht der Auftrag darin, eine Fremdübersetzung zu überprüfen, kann der Mitarbeiter das volle Honorar einer Erstübersetzung verlangen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

2.
Für Dolmetscherleistungen ist das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ berechtigt, Stundensätze – auch für Fahrtzeiten – nach Maßgabe der aktuellen Preisliste gemäß § 315 BGB je nach Anforderung und Schwierigkeitsgrad der Übersetzung anzusetzen. Ist nicht in den Geschäftsräumen vom „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ zu dolmetschen, steht dem „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ nach Wahl der Ersatz angefallener Fahrtkosten nach Beleg oder eine Pauschalabrechnung anhand eines Satzes von € 0,30 /km zu. Bei Abwesenheit des Dolmetschers von 8 Stunden ist eine Spesenentschädigung € 12 pro Dolmetscher vereinbart.

3.
Auf alle Honorare ist die gesetzliche Umsatzsteuer zu entrichten.

4.
Das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ hat das Recht, auf alle Leistungen einen angemessenen Vorschuss, i. d. R. 20% zu verlangen. Macht das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ von diesem Recht Gebrauch, ist das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ erst nach Eingang des Vorschusses zur Leistungserbringung verpflichtet.

5.
Die Vergütungen für Übersetzungen werden mit der Abnahme, die Vergütungen für das Dolmetschen werden sofort nach Erbringung der Leistung fällig.

IV. Auftragsdurchführung

1.
Das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ wird die Übersetzungen in der Regel durch Postversendung mittels Einschreiben/Rückschein ausliefern, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Rechtzeitigkeit der Lieferung ist das Datum des Poststempels/Einlieferung maßgeblich. Das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der Übersetzungen auf dem Übermittlungswege. Sofern möglich, wird das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ in diesen Fällen jedoch ohne Mehrkosten eine Zweitausfertigung der Übersetzung zur Verfügung stellen.

Wird ein nach Kalenderdatum benannter Liefertermin zwischen den Parteien schriftlich vereinbart, so gilt dieser als fix i. S. d. § 361 BGB. Fehlt eine solche schriftliche Vereinbarung, gilt ein bestimmter Liefertermin nicht als vereinbart. Das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ wird sich jedoch bemühen, die Übersetzung binnen angemessener Zeit zu liefern.

Tritt der Auftraggeber bei Nichteinhaltung einer fixen Lieferfrist zurück, hat das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ das Recht, die Übersetzung im aktuellen Stand auszuhändigen und das anteilige Honorar zu fordern.

2.
Dolmetscherleistungen sind im vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit zu erbringen.

3.
Macht der Auftraggeber für Übersetzungen oder das Dolmetschen Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend, beschränken sich diese auf grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden. Die Schadensersatzansprüche beschränken sich ferner auf das Honorarinteresse. Der Ersatz von weitergehenden Vermögensschäden (Folgeschäden) ist ausgeschlossen.

V. Gewährleistung

1.
Mängel der Übersetzung sind binnen drei Wochen nach Datum des Poststempels schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die Übersetzung als abgenommen. Der Auftraggeber hat in seiner Rüge etwaige Mängel schriftlich zu erläutern. Das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ hat ein Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist, die im Regelfall zwei Wochen nicht überschreitet. Die Regelung des vorstehenden Absatzes gilt auch für Nachbesserungen.

Lässt das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ die Nachfrist zu verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, hat der Auftraggeber das Recht zur Minderung oder auf Schadensersatz. Das Recht auf Schadensersatz ist jedoch auf alle Fälle der groben Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Das Recht zum Schadensersatz ist ferner beschränkt auf das Honorarinteresse. Der Ersatz weitergehender Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

Nach Abnahme geltend gemachte Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückbehaltung oder zur Aufrechnung.

Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber dies in seinem Auftrag ausdrücklich bekannt gibt und wenn dem „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ vor Veröffentlichung Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autokorrektur). In diesem Fall steht dem „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ ein angemessenes Stundenhonorar für Autokorrektur zu.

Für Übersetzungen von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ haftet ferner nicht für die korrekte Übersetzung von Abkürzungen, sofern der Auftraggeber nicht auf deren Bedeutung konkret hingewiesen hat. Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von Branchen- bzw. firmeneigenen Termini) sind keine Übersetzungsmängel.

Für die richtige Wiedergabe von Nahmen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ ebenfalls keine Haftung. In diesen Fällen ist dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Blockschrift festzuhalten Die Zahlenwidergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währung und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach Abnahme. Für die vom Auftraggeber an das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ ausgehändigten Manuskripte, Originale und dergleichen haftet das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ bis zur Rückgabe als Verwahrer i. S. d. BGB. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht.

VI. Verschwiegenheitspflicht

Das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ ist dem Auftraggeber zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ wird deshalb seine Mitarbeiter ebenso wie beauftragte Dritte zur Verschwiegenheit verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch Mitarbeiter oder Dritte haftet das „Übersetzungsbüro & Fremdsprachenvermittlung Werner Heubner“ jedoch nicht.

VII. Sonstiges

Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsverhandlung gegeben sind, gilt Dessau als vereinbart.

VIII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesen Fällen soll an die Stelle der weggefallenen Bestimmung diejenige zulässige Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.

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Werner Heubner

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